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Schönberg – Vorstellung des Sächs. Tierschutzberichtes auf dem Geflügelhof Weber

Schönberg – Vorstellung des Sächs. Tierschutzberichtes auf dem Geflügelhof Weber
Foto: Mario Gerhold / Neues-Mitteldeutschland

Paradigmenwechsel in der Nutztierhaltung: Haltungsbedingungen an die Bedürfnisse der Tiere angepasst

Die Staatsministerin Barbara Klepsch stellte den sächsischen Tierschutzbericht 2017 im Schönberg Geflügelhof Weber an der Packstation am Franzenweg vor.
Zuvor begrüßten Jürgen und Christian Weber die Vertreter aus Politik, Vertreter der Tierseuchenkasse, der Amtstierarzt, die Landtagsabgeordnete Ines Springer, den Bürgermeister der Gemeinde Schönberg und die zahlreichen erschienenen Medienvertreter und stellte den Geflügelhof vor.

Das Unternehmen welches rund 25 festangestellte Mitarbeiter und 10 Aushilfskräfte beschäftigt, gibt es bereits seit 1990 und ist seit dem kontinuierlich entsprechend der Nachfrage gewachsen. Inzwischen besitzt das Unternehmen bis zu 75000 Legehennen, die an unterschiedlichen Standorten gehalten werden und bietet mittlerweile aus der betriebseigenen Schlachterei Geflügelfleischprodukte u.v.m. an.
Der Bedarf an Eiern wird laut Jürgen Weber zu 90-95% aus der eigenen Produktion gedeckt, im Bedarfsfall werden Eier von Partnern der Erzeugergemeinschaft meist aus Sachsen zugekauft die die gleichen Haltungsstandards wie der Geflügelhof Weber besitzen. Eine Alternative zu den Einwegverpackungen hat der Geflügelhof ebenfalls parat, die sogenannte Ei-Box eine Mehrweg-Verpackung die sogenannte Meibox.

Nach der Begrüßung stellte Barbara Klepsch den Tierschutzbericht 2017 vor.
Der Sächsische Tierschutzbericht informiert über den im Zeitraum Mitte 2014 bis Herbst 2017 erreichten Stand des Tierschutzes in Sachsen und gibt einen Einblick in die vielfältigen Aktivitäten des Landes zu dessen Umsetzung. Er informiert über die rechtlichen Veränderungen und deren Umsetzung in der Praxis, die auf Landesebene eingeführten Kontrollkonzepte und den durchgeführten Kontrollen. Das Wohlergehen der Tiere ist dabei das zentrale Anliegen.

Das Unternehmen Schönberger Geflügelfhof Weber hat sich zu einem Vorzeigeunternehmen hervorgetan, sagte Barbara Klepsch. Es beteiligte sich an einem Projekt, in dem es darum ging in der Praxis Verbesserungen in der Haltungs zu erproben. Aus diesem Grund fiel die Wahl auf den Geflügelhof um dort die Vorstellung des Berichtes durchzuführen.

Im Berichtszeitraum wurden vor allem Maßnahmen genutzt, die dem Paradigmenwechsel folgen:

„Die Haltungsbedingungen müssen an die Bedürfnisse der Tiere angepasst werden, nicht umgekehrt. Viele sächsische Betriebe setzen dies bereits um und arbeiten kontinuierlich an Verbesserung. Dass es dies nicht umsonst geben kann, muss auch klar sein. So entscheiden auch die Verbraucher an der Ladentheke über den Stellenwert des Tierschutzes“, sagte Barbara Klepsch bei der Vorstellung des Berichtes.
„Den Tieren soll es besser gehen. Unsere Aufgabe ist es, messbare Verbesserungen zu erreichen. Es gibt eindeutige Indikatoren, die zeigen, ob sich ein Tier wohl fühlt“ Im Fall der Schweinehaltung erklärte die Ministerin weiter: „Wird das Tier so gehalten, dass auf das Schwanzkupieren verzichtet werden kann, ist das der Beginn eines Paradigmenwechsels“

„Um das Ziel eines am Tierwohl ausgerichteten Tierschutzes zu realisieren, ist die Zusammenarbeit mit allen Partnern notwendig.“, betonte die Ministerin.
Es darf nicht dazu führen das Regelungen getroffen werden, die bewirken das die Produktion ins Ausland abwandert wo die Haltungsbedingungen oftmals schlechter als hier sind.

Im Hinblick auf weitere Beispiele im Bereich des Tierschutzes äußerte sich die Ministerin: „Deshalb wollen wir, dass auch Rinder wieder Horn tragen und Legehennen mit intakten Schnabelspitzen picken“

Seit 1. Januar 2017 wird in der Legehennenhaltung in Sachsen auf die Einstallung von schnabelgekürzten Junghennen verzichtet. Laut Jürgen Weber ist die Beschäftgung der Tiere wichtig, es laufen Versuche mit Luzerneheu, Picksteinen und Umstellung der Futtermittel.

Das Problem der unkupierten Schnäbel betrachtet Jürgen Weber insgesamt als handelbar.

Die Kosten der Mehraufwandes durch Futtermittel und der höheren Verluste durch Kannibalismus und Federbeißen, können zwar zu einer Verteuerung der Eier führen fallen aber mit ca. 1 Cent pro Ei aber eher niedrig aus, schätzt Jürgen Weber.

Was die Schweinehaltung betrifft wurde ein Programm zusammen mit der Sächsischen Tierseuchenkasse aufgelegt, bei der eine an den jeweiligen Betrieb angepasste Risikoanalyse durchgeführt wird und dem Tierhalter Lösungsvorschläge unterbreitet, um auf das Kupieren der Schwänze zu verzichten.

Desweiteren wurden mehrere Broschüren herausgebracht die den Amtstierärzten, der Polizei und anderen Behörden zur Verfügung stehen um die Einhaltung der Tierschutzgesetze zu überwachen. Bei den Aufgaben der Polizei ist zum Bespiel die Überprüfung von Tiertransporten zu nennen. Hierzu wurden und werden ebenfalls entsprechende Schulungen durchgeführt.
Die Koalitionsvereinbarung der Sächs. Staatsregierung schrieb die starke Unterstützung der Tierheime und Tierschutzvereine vor, in den letzen Jahren ist es gelungen die Unterstützung der Tierheime aufzustocken. 2016 wurde die Förderung von 280.000 € auf 350.000 € erhöht.
Die Ministerin denkt das dies ein guter Schritt ist und die Förderung gut bei den Tierheimen angekommen ist. Zuschüsse werden ebenfalls in Form der Übernahme von i.H.v. 280.000 € Sachkosten ausgereicht, zB. für Futtermittel und Tierarztbehandlungen. Insgesamt stehen jährlich also 630.000 € für die rund 50 Tierheime in Sachsen zur Verfügung.

Im Rahmen der Pressekonferenz wurde u.a. der Punkt der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest bei den Wildschweinen angesprochen, in Mecklenburg Vorpommern gibt es eine Abschussprämie i.H.v. 25 € pro Wildschwein. Dieses Thema beschäftigt das Sächsische Ministerium schon seit Monaten intensiv nachdem 2017 die Schweinepest in Tschechien nachgewiesen wurde, zur Zeit finden regelmäßig Beratungen des Ministeriums zusammen mit dem Bauernverband und dem Jägerverband in einer Arbeitsgruppe statt. Diese berät die notwendigen Maßnahmen. Aktuell werden die Kosten der Trichinengebühr übernommen, eine Abschussprämie wurde abgelehnt. Es werden die Gebühren der Untersuchung übernommen, diese belaufen sich auf Kosten i.H.v. ca. 14 €. Wichtig ist den Wildbestand unter Kontrolle zu behalten und den Wildschweinbestand zu minimieren.

Tierschutz war immer eine Pionierleistung, sagte die Ministerin. Im Bericht wird daher gewürdigt, was Einzelne in Sachsen auf den Weg gebracht haben. Da sind Landwirte, die neue Schritte wagen, Tierschützer, die freiwillig und ehrenamtlich Tiere versorgen, für die sonst niemand Verantwortung will. Das ist dem Einsatz vieler Menschen zu verdanken, die sich für das Wohl der Tiere einsetzen und diesen Gedanken in die Öffentlichkeit tragen.

Am Schluss fand eine Besichtigung des Geflügelhofes durch die Vertreter statt, in der die Änderungen an den Haltungsbedingungen praktisch erläutert wurden.

Der komplette Tierschutzbericht ist der Öffentlichkeit unter www.publikationen.sachsen.de zugänglich.

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