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Crimmitschau - Förderinformationen für Gebäudeeigentümer

Crimmitschau - Förderinformationen für Gebäudeeigentümer

Förderinformationen für Gebäudeeigentümer in den Städtebaufördergebieten „Stadtkern und Lange Vorstadt“ sowie „Scherberg-nördliche Innenstadt“

Private Wohngebäude zu erneuern, ist ein wesentlicher Bestandteil der Gebietsentwicklung. Ziel ist es, nicht nur öffentlichen Raum aufzuwerten, sondern auch zeitgemäße Wohnverhältnisse zu schaffen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten für private Gebäudeeigentümer, Fördermittel für ihre Vorhaben zu erhalten:

Machen Sie eine Bestandsaufnahme für Ihr Gebäude und identifizieren Sie den Modernisierungsbedarf. Wenden Sie sich an unseren Verfahrensträger, die STEG Stadtentwicklung GmbH mit Sitz Schlossplatz 11 in Glauchau, um die Fördermöglichkeiten konkret prüfen zu lassen. Handelt es sich um förderfähige Maßnahmen und können die notwendigen Fördermittel bereitgestellt werden, erfolgt der Abschluss eines Fördervertrages. Beachten Sie unbedingt, dass erst nach Unterzeichnung des Fördervertrages mit den förderfähigen Baumaßnahmen begonnen werden darf.

Fördermöglichkeiten:
Es können verschiedene bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation, aber auch des Wohnumfeldes gefördert werden:
• Abbruch von Gebäuden und Anbauten, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr erhalten werden können,
• Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden, Decken und Dächern,
• Erneuerung des Außenputzes, des Daches, inkl. Dachstuhlinstandsetzung,
• Beseitigung von Feuchteschäden am Außenwandmauerwerk,
• Austausch alter Fenster und Haustüren,
• Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Eingängen.

Wie hoch sind die Förderzuschüsse?
• Für Wohngebäude und gemischt genutzte Gebäude pauschal 25 % der förderfähigen Kosten für die Außenhülle, für umfassende Modernisierung erfolgt eine Einzelfallberechnung.
• Abbruch und Abbruchfolgekosten können in Abhängigkeit der Nachnutzung mit 80 – 95% gefördert werden.

Was wird nicht gefördert?
• Maßnahmen, die ohne Fördervertrag begonnen wurden,
• reine Instandhaltungsarbeiten,
• Neubauten,
• Abbruch denkmalgeschützter Objekte,
• Maßnahmen, die über den allgemeinen Wohngebrauch hinausgehen (Luxusmodernisierungen).

Allgemeine Fördervoraussetzungen heißt, dass sich das betreffende Gebäude in einem der beiden Städtebaufördergebiete befindet und die Maßnahme den Sanierungszielen entspricht. Vor Auftragsvergabe bzw. Baubeginn ist zwingend eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt abzuschließen.

Im Auftrag der Stadt Glauchau ist die STEG als Verfahrensträger der Hauptansprechpartner, der Interessenten kostenlos und unverbindlich berät. Auf der Internetseite der Stadt Glauchau www.glauchau.de finden Sie weitere Informationen, Übersichtspläne der Städtebaufördergebiete und Ansprechpartner der Stadt.

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